Die 10 häufigsten Fragen zum
Stromwechsel
1. Muss ich meinem bisherigen Stromanbieter kündigen ?
2. Wie funktioniert ein Stromvergleich und Stromanbieter wechseln ?
3. Kann es passieren, das ich nach dem Stromanbieterwechsel keinen Strom mehr bekomme ?
4. Welche Änderungen ergeben sich durch den Wechsel des Stromlieferanten ?
5. Was passiert im Insolvenz- oder Konkursfall des Stromanbieters ?
6. Was kostet der Wechsel des Stromanbieters ?
7. Wie lange dauert der Wechsel des Stromanbieters ?
8. Können auch Mieter den Stromanbieter wechseln ?
9. Werden mir die zu viel gezahlten Abschläge vom Stromanbieter zurückerstattet ?
10. Muss ich nach einem Stromanbieterwechsel meinen aktuellen Stromzählerstand aufschreiben ?
1. Muss ich meinem bisherigen Stromanbieter kündigen ?
Nein, die Kündigung übernimmt der neue Stromanbieter, so klappt der Wechsel meist völlig reibungslos.
Der Wechsel des Stromanbieters erfolgt dann zum nächst möglichen Termin.
Sollten Sie ein Sonderkündigungsrecht (z.B. ihr alter Stromversorger
hat gerade die Preise erhöht) in Anspruch nehmen wollen,
kündigen Sie bitte selber per Einschreiben.
2. Wie funktioniert ein Stromvergleich und Stromanbieter wechseln ?
Der Wechsel des Stromanbieters ist ganz einfach.
Wählen Sie den für Sie günstigsten Stromanbieter aus unserem Stromvergleich aus.
Dann können Sie online direkt den Stromanbieter wechseln. Falls Sie sich unsicher sind, nutzen Sie
gerne unsere kostenlose Hotline.Das neue Unternehmen kümmert sich auch um die Kündigung
Ihres alten Stromversorgers.
3. Kann es passieren, das ich nach dem Stromanbieterwechsel keinen Strom mehr bekomme ?
Nein, da es in Deutschland ein Stromversorgungsgesetz gibt. Der regionale Stromversorger ist verpflichtet,
die Stromversorgung aufrecht zu erhalten.
4. Welche Änderungen ergeben sich durch den Wechsel des Stromlieferanten ?
Für Sie als Kunden ergeben sich durch den Wechsel des Stromanbieters nur wenige Änderungen.
Sie erhalten Ihre Stromrechnungen von einem neuen Stromanbieter und zahlen in Zukunft auch
die AbschlÄge an dieses Unternehmen. Der regionale Stromnetzbetreiber führt weiterhin die regelmÄßig
anstehenden Wartungsarbeiten durch. Am StromzÄhler muss ebenfalls nichts geÄndert werden.
Sie werden weiterhin durch das regionale Stromnetz mit Strom versorgt.
Der neue Anbieter übernimmt lediglich die Aufgabe, den von Ihnen verbrauchten Strom in
das regionale Gesamtnetz einzuspeisen. Für die Durchleitung zahlt er dem regionalen Netzbetreiber
ein Nutzungsentgelt.
5. Was passiert im Insolvenz- oder Konkursfall des Stromanbieters ?
In diesem Fall übernimmt der regionale Stromversorger die Stromlieferung.
Der regionale Stromversorger ist gesetzlich verpflichtet,
die Stromversorgung aufrecht zu erhalten.
Tip:
Stromtarife mit Vorauskasse sollten Sie vermeiden. Auf unserem Stromtarifrechner können Sie
Tarife mit Vorauskasse abwählen.
6. Was kostet der Wechsel des Stromanbieters ?
Als Stromverbraucher müssen Sie keine Zusatzkosten befürchten.
Stromkunden wechseln komplett kostenfrei.
7. Wie lange dauert der Wechsel des Stromanbieters ?
Der Wechsel des Stromanbieters dauert nach der Antragstellung durch gesetzlich festgelegte Fristen zwischen
sechs und acht Wochen. Falls andere Kündigungsfristen beim alten Stromversorger zu beachten sind, kann
sich der Stromwechsel auch noch weiter verzögern.
8. Können auch Mieter den Stromanbieter wechseln ?
Als Mieter haben Sie grundsätzlich das Recht den Stromanbieter zu wechseln.
Wenn Sie Ihre Stromrechnung selber zugestellt bekommen, müssen Sie Ihren Vermieter nicht
einmal über den Wechsel unterrichten. Wenn jedoch Ihr Vermieter die Rechnungen bekommt und Sie
die MonatsabschlÄge mit der Miete an ihn zahlen, müssen Sie den Vermieter darüber informieren,
dass Sie beabsichtigen, den Stromanbieter zu wechseln.
9. Werden mir die zu viel gezahlten Abschläge vom Stromanbieter zurückerstattet ?
Ja, ihr alter Stromversorger wird Ihnen eine Abschlußrechnung erstellen,
ähnlich wie der jährlichen Abschlußrechnung.
Sollten Sie zu viel Beiträge gezahlt haben, werden Sie vom alten Stromversorger zurück
erstattet.
10. Muss ich nach einem Stromanbieterwechsel meinen aktuellen Stromzählerstand aufschreiben ?
Ja, da der neue Stromversorger und der alte Stromversoger den Zählerstand für eine exakte Abrechnung
brauchen. Wann Sie ablesen müssen, erfahren Sie vom neuen Stromanbieter
Die 10 häufigsten Fragen zum
Gaswechsel
1. Muss ich meinem bisherigen Gasversorger kündigen ?
2. Wie funktioniert ein Gasvergleich und Gasanbieter wechseln ?
3. Kann es sein, das ich vom neuen Gasversorger kein Gas mehr bekomme ?
4. Welche änderungen ergeben sich durch den Wechsel des Gaslieferanten ?
5. Was passiert im Insolvenz- oder Konkursfall des Gasversorgers ?
6. Was kostet der Wechsel des Gasversorgers ?
7. Wie lange dauert der Wechsel des Gaslieferanten ?
8. Können auch Mieter den Gasversorger wechseln ?
9. Werden mir die zu viel gezahlten Abschläge durch den alten Gasversorger zurückerstattet ?
10. Muss ich beim Gasversorgerwechsel meinen aktuellen Zählerstand aufschreiben ?
1. Muss ich meinem bisherigen Gasversorger kündigen ?
Nein, die Kündigung übernimmt der neue Gasversorger, so klappt der Wechsel meist völlig reibungslos.
Der Gaswechsel erfolgt dann zum nächst möglichen Termin.
Sollten Sie ein Sonderkündigungsrecht (z.B. ihr alter Gasversorger hat gerade die Preise erhöht) in Anspruch nehmen wollen,
kündigen Sie bitte ihren Vertrag per Einschreiben beim alten Gasversorger
2. Wie funktioniert ein Gasvergleich und Gasanbieter wechseln ?
Gasanbieter wechseln ist ganz einfach.
Wählen Sie den für Sie günstigsten Gasversorger aus unserem Vergleich aus.
Dann können Sie online direkt wechseln. Falls Sie sich unsicher sind, nutzen Sie
gerne unsere kostenlose Hotline.Der neue Gasanbieter kümmert sich auch um die Kündigung
Ihres alten Gasversorgers.
3. Kann es sein, das ich vom neuen Gasversorger kein Gas mehr bekomme ?
Nein, da es in Deutschland ein Energieliefergesetz gibt. Der regionale Gasversorger ist verpflichtet,
die Gasversorgung aufrecht zu erhalten.
4. Welche änderungen ergeben sich durch den Wechsel des Gaslieferanten ?
Für Sie als Kunden ergeben sich durch den Wechsel des Gasversorgers nur wenige änderungen.
Sie erhalten Ihre Gasrechnungen von einem neuen Gasversorger und zahlen in Zukunft auch
die Abschläge an dieses Unternehmen. Der regionale Gasversorger führt weiterhin die regelmäßig
anstehenden Wartungsarbeiten durch. Am Gaszähler muss ebenfalls nichts geändert werden.
Sie werden weiterhin durch das regionale Gasnetz mit Gas versorgt.
Falls es mal zu einer Störung kommen sollte, ist nach wie vor der örtliche Gasnetzbetreiber zuständig,
denn diesem gehört das Gasnetz vor Ort. Der neue Gasversorger bezahlt dem Netzbetreiber eine
sogenannte Durchleitungsgebühr,
damit er das Netz für die Belieferung der Kunden nutzen kann.
5. Was passiert im Insolvenz- oder Konkursfall des Gasversorgers ?
In diesem Fall übernimmt der regionale Gasversorger die Gaslieferung.
Der regionale Gasversorger ist gesetzlich verpflichtet,
die Gasversorgung aufrecht zu erhalten.
Tip:
Gastarife mit Vorauskasse sollten Sie vermeiden. Auf unserem Gastarifrechner können Sie
Tarife mit Vorauskasse abwählen.
6. Was kostet der Wechsel des Gasversorgers ?
Als Verbraucher müssen Sie keine Zusatzkosten befürchten.
Gaskunden wechseln komplett kostenfrei.
7. Wie lange dauert der Wechsel des Gaslieferanten ?
Die Umstellungsphase dauert nach der Antragstellung durch gesetzlich festgelegte Fristen zwischen
sechs und acht Wochen. Falls andere Kündigungsfristen beim alten Gasversorger zu beachten sind, kann
sich der Gaswechsel auch noch weiter verzögern.
8. Können auch Mieter den Gasversorger wechseln ?
Ja, wenn Sie als Mieter einen eigenen Gaszähler haben.
Wenn nicht, sollten Sie mit Ihrem Vermieter sprechen.
Die Vermieter sind aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots dazu angehalten, ökonomisch zu wirtschaften,
also die Betriebskosten gering zu halten. Grundsätzlich sollten Sie versuchen,
ihren Vermieter von einem Gasversorgerwechsel zu überzeugen und ihn nicht fordern.
9. Werden mir die zu viel gezahlten Abschläge durch den alten Gasversorger zurückerstattet ?
Ja, ihr alter Gasversorger wird Ihnen eine Abschlußrechnung erstellen,
ähnlich wie der jährlichen Abschlußrechnung.
Sollten Sie zu viel Beiträge gezahlt haben, werden Sie vom alten Gasversorger zurück
erstattet.
10. Muss ich beim Gasversorgerwechsel meinen aktuellen Zählerstand aufschreiben ?
Ja, da der neue Gaslieferant und der alte
Gasversoger den Zählerstand für eine exakte Abrechnung
brauchen. Wann Sie ablesen müssen, erfahren Sie vom neuen Gasversorger