Die 10 häufigsten Fragen zum
Stromwechsel
1. Muss ich meinem bisherigen Stromanbieter kündigen ?
2. Wie funktioniert ein Stromvergleich und Stromanbieter wechseln ?
3. Kann es passieren, das ich nach dem Stromanbieterwechsel keinen Strom mehr bekomme ?
4. Welche Änderungen ergeben sich durch den Wechsel des Stromlieferanten ?
5. Was passiert im Insolvenz- oder Konkursfall des Stromanbieters ?
6. Was kostet der Wechsel des Stromanbieters ?
7. Wie lange dauert der Wechsel des Stromanbieters ?
8. Können auch Mieter den Stromanbieter wechseln ?
9. Werden mir die zu viel gezahlten Abschläge vom Stromanbieter zurückerstattet ?
10. Muss ich nach einem Stromanbieterwechsel meinen aktuellen Stromzählerstand aufschreiben ?
1. Muss ich meinem bisherigen Stromanbieter kündigen ?
Nein, die Kündigung übernimmt der neue Stromanbieter, so klappt der Wechsel meist völlig reibungslos.
Der Wechsel des Stromanbieters erfolgt dann zum nächst möglichen Termin.
Solltest du ein Sonderkündigungsrecht (z.B. dein alter Stromversorger
hat gerade die Preise erhöht) in Anspruch nehmen wollen,
kündige bitte selbst per Einschreiben.
2. Wie funktioniert ein Stromvergleich und Stromanbieter wechseln ?
Der Wechsel des Stromanbieters ist ganz einfach.
Wähle den für dich günstigsten Stromanbieter aus unserem Stromvergleich aus.
Dann kannst du online direkt den Stromanbieter wechseln. Das neue Unternehmen kümmert sich auch um die Kündigung
deines alten Stromversorgers.
3. Kann es passieren, das ich nach dem Stromanbieterwechsel keinen Strom mehr bekomme ?
Nein, da es in Deutschland ein Stromversorgungsgesetz gibt. Der regionale Stromversorger ist verpflichtet,
die Stromversorgung aufrecht zu erhalten.
4. Welche Änderungen ergeben sich durch den Wechsel des Stromlieferanten ?
Für dich als Kunde ergeben sich durch den Wechsel des Stromanbieters nur wenige Änderungen.
Du erhältst deine Stromrechnungen von einem neuen Stromanbieter und zahlst in Zukunft auch
die AbschlÄge an dieses Unternehmen. Der regionale Stromnetzbetreiber führt weiterhin die regelmÄßig
anstehenden Wartungsarbeiten durch. Am StromzÄhler muss ebenfalls nichts geÄndert werden.
Du wirst weiterhin durch das regionale Stromnetz mit Strom versorgt.
Der neue Anbieter übernimmt lediglich die Aufgabe, den von dir verbrauchten Strom in
das regionale Gesamtnetz einzuspeisen. Für die Durchleitung zahlt er dem regionalen Netzbetreiber
ein Nutzungsentgelt.
5. Was passiert im Insolvenz- oder Konkursfall des Stromanbieters ?
In diesem Fall übernimmt der regionale Stromversorger die Stromlieferung.
Der regionale Stromversorger ist gesetzlich verpflichtet,
die Stromversorgung aufrecht zu erhalten.
Tip:
Stromtarife mit Vorauskasse solltest du vermeiden. Auf unserem Stromtarifrechner kannst du
Tarife mit Vorauskasse abwählen.
6. Was kostet der Wechsel des Stromanbieters ?
Als Stromverbraucher musst du keine Zusatzkosten befürchten.
Stromkunden wechseln komplett kostenfrei.
7. Wie lange dauert der Wechsel des Stromanbieters ?
Der Wechsel des Stromanbieters dauert nach der Antragstellung durch gesetzlich festgelegte Fristen zwischen
sechs und acht Wochen. Falls andere Kündigungsfristen beim alten Stromversorger zu beachten sind, kann
sich der Stromwechsel auch noch weiter verzögern.
8. Können auch Mieter den Stromanbieter wechseln ?
Als Mieter hast du grundsätzlich das Recht, den Stromanbieter zu wechseln.
Wenn du deine Stromrechnung selbst zugestellt bekommst, musst du deinen Vermieter nicht
über den Wechsel unterrichten. Wenn jedoch dein Vermieter die Rechnungen bekommt und du
die MonatsabschlÄge mit der Miete an ihn zahlst, musst du den Vermieter darüber informieren,
dass du den Stromanbieter wechseln möchtest.
9. Werden mir die zu viel gezahlten Abschläge vom Stromanbieter zurückerstattet ?
Ja, dein alter Stromversorger erstellt dir eine Abschlußrechnung,
ähnlich wie die jährliche Abschlußrechnung.
Solltest du zu viel Beiträge gezahlt haben, erstattet dir der alte Stromversorger den Betrag zurück.
10. Muss ich nach einem Stromanbieterwechsel meinen aktuellen Stromzählerstand aufschreiben ?
Ja, da der neue Stromversorger und der alte Stromversorger den Zählerstand für eine exakte Abrechnung
brauchen. Wann du ablesen musst, erfährst du vom neuen Stromanbieter.
Die 10 häufigsten Fragen zum
Gaswechsel
1. Muss ich meinem bisherigen Gasversorger kündigen ?
2. Wie funktioniert ein Gasvergleich und Gasanbieter wechseln ?
3. Kann es sein, das ich vom neuen Gasversorger kein Gas mehr bekomme ?
4. Welche änderungen ergeben sich durch den Wechsel des Gaslieferanten ?
5. Was passiert im Insolvenz- oder Konkursfall des Gasversorgers ?
6. Was kostet der Wechsel des Gasversorgers ?
7. Wie lange dauert der Wechsel des Gaslieferanten ?
8. Können auch Mieter den Gasversorger wechseln ?
9. Werden mir die zu viel gezahlten Abschläge durch den alten Gasversorger zurückerstattet ?
10. Muss ich beim Gasversorgerwechsel meinen aktuellen Zählerstand aufschreiben ?
1. Muss ich meinem bisherigen Gasversorger kündigen ?
Nein, die Kündigung übernimmt der neue Gasversorger, so klappt der Wechsel meist völlig reibungslos.
Der Gaswechsel erfolgt dann zum nächst möglichen Termin.
Solltest du ein Sonderkündigungsrecht (z.B. dein alter Gasversorger hat gerade die Preise erhöht) in Anspruch nehmen wollen,
kündige bitte deinen Vertrag per Einschreiben beim alten Gasversorger.
2. Wie funktioniert ein Gasvergleich und Gasanbieter wechseln ?
Gasanbieter wechseln ist ganz einfach.
Wähle den für dich günstigsten Gasversorger aus unserem Vergleich aus.
Dann kannst du online direkt wechseln. Der neue Gasanbieter kümmert sich auch um die Kündigung
deines alten Gasversorgers.
3. Kann es sein, das ich vom neuen Gasversorger kein Gas mehr bekomme ?
Nein, da es in Deutschland ein Energieliefergesetz gibt. Der regionale Gasversorger ist verpflichtet,
die Gasversorgung aufrecht zu erhalten.
4. Welche änderungen ergeben sich durch den Wechsel des Gaslieferanten ?
Für dich als Kunde ergeben sich durch den Wechsel des Gasversorgers nur wenige änderungen.
Du erhältst deine Gasrechnungen von einem neuen Gasversorger und zahlst in Zukunft auch
die Abschläge an dieses Unternehmen. Der regionale Gasversorger führt weiterhin die regelmäßig
anstehenden Wartungsarbeiten durch. Am Gaszähler muss ebenfalls nichts geändert werden.
Du wirst weiterhin durch das regionale Gasnetz mit Gas versorgt.
Falls es mal zu einer Störung kommen sollte, ist nach wie vor der örtliche Gasnetzbetreiber zuständig,
denn diesem gehört das Gasnetz vor Ort. Der neue Gasversorger bezahlt dem Netzbetreiber eine
sogenannte Durchleitungsgebühr,
damit er das Netz für die Belieferung der Kunden nutzen kann.
5. Was passiert im Insolvenz- oder Konkursfall des Gasversorgers ?
In diesem Fall übernimmt der regionale Gasversorger die Gaslieferung.
Der regionale Gasversorger ist gesetzlich verpflichtet,
die Gasversorgung aufrecht zu erhalten.
Tip:
Gastarife mit Vorauskasse solltest du vermeiden. Auf unserem Gastarifrechner kannst du
Tarife mit Vorauskasse abwählen.
6. Was kostet der Wechsel des Gasversorgers ?
Als Verbraucher musst du keine Zusatzkosten befürchten.
Gaskunden wechseln komplett kostenfrei.
7. Wie lange dauert der Wechsel des Gaslieferanten ?
Die Umstellungsphase dauert nach der Antragstellung durch gesetzlich festgelegte Fristen zwischen
sechs und acht Wochen. Falls andere Kündigungsfristen beim alten Gasversorger zu beachten sind, kann
sich der Gaswechsel auch noch weiter verzögern.
8. Können auch Mieter den Gasversorger wechseln ?
Ja, wenn du als Mieter einen eigenen Gaszähler hast.
Wenn nicht, solltest du mit deinem Vermieter sprechen.
Die Vermieter sind aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots dazu angehalten, ökonomisch zu wirtschaften,
also die Betriebskosten gering zu halten. Grundsätzlich solltest du versuchen,
deinen Vermieter von einem Gasversorgerwechsel zu überzeugen und ihn nicht fordern.
9. Werden mir die zu viel gezahlten Abschläge durch den alten Gasversorger zurückerstattet ?
Ja, dein alter Gasversorger erstellt dir eine Abschlußrechnung,
ähnlich wie die jährliche Abschlußrechnung.
Solltest du zu viel Beiträge gezahlt haben, erstattet dir der alte Gasversorger den Betrag zurück.
10. Muss ich beim Gasversorgerwechsel meinen aktuellen Zählerstand aufschreiben ?
Ja, da der neue Gaslieferant und der alte
Gasversorger den Zählerstand für eine exakte Abrechnung
brauchen. Wann du ablesen musst, erfährst du vom neuen Gasversorger.